Im November 1989 fällt die Berliner Mauer – und die Vereinten Nationen verabschieden die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Die Regierungen verpflichteten sich damit erstmals, allen Kindern das Recht auf Überleben, Schulbildung, Schutz vor Missbrauch und Gewalt und auf Beteiligung zu sichern. Dieses weltweite „Grundgesetz“ für Kinder verändert und erweitert die Arbeit von UNICEF erneut. Immer stärker versteht sich UNICEF als Anwalt für Kinder, die ja nicht nur Bedürfnisse haben, sondern auch Rechte. Trotz aller Veränderungen der Arbeit bleibt UNICEF aber immer seinen Ursprüngen verbunden: der Nothilfe für Kinder im Krieg und nach Naturkatastrophen. Ob im Vietnamkrieg, in Biafra, Afghanistan, auf dem Balkan, in Ruanda oder in Tschetschenien - überall leiden Kinder und Frauen am härtesten. Heute leistet UNICEF jederzeit in mehr als 30 Ländern Not- und Wiederaufbauhilfe in Krisengebieten und nach Naturkatastrophen. |
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Quelle: © Copyright 2006 UNICEF Deutschland |