"Rechtsextremismus" ist ein Überbegriff für eine Weltanschauung, die aus mehreren ideologischen Komponenten besteht. Die Erklärungsansätze für das Gesamtphänomen hängen dabei aber auch vom Blickwinkel des Betrachters ab. Die Strafverfolgungsbehörden setzen andere Schwerpunkte als die Sozialwissenschaften. Wem es um Vorbeugung geht, für den stehen eher praktische Ansatzpunkte im Vordergrund. Allen Beobachtern der Szene gemeinsam ist die Sorge um die Grundwerte unserer Gesellschaft und das Engagement für die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FdGO). Diese ist in der Bundesrepublik Deutschland durch das Grundgesetz und durch das Bundesverfassungsgericht bestimmt. Als grundlegende Elemente der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FdGO) zählen: Achtung der MenschenrechteVolkssouveränität Gewaltenteilung Chancengleichheit für Parteien Mehrparteiensystem Gesetzmäßigkeit Unabhängigkeit der Gerichte Verantwortlichkeit der Regierung Recht auf Opposition Bei zielgerichteten Aktivitäten gegen den Kernbestand unserer Verfassung spricht man von Extremismus. Während radikale Bestrebungen die obersten Wertprinzipien der Verfassung (FdGO) und die durch sie definierten Grenzen (jedenfalls noch) anerkennen, sind extremistische, also verfassungsfeindliche Bestrebungen ausdrücklich gegen die FdGO gerichtet. Parteien oder Organisationen, die durch ihre Ziele oder durch das Verhalten ihrer Anhänger die FdGO beeinträchtigen, beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden wollen, werden als verfassungswidrig bezeichnet. Sie können verboten werden. |
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