Der Adler, das Wappentier des Bundeswappens, war das Herrschaftszeichen der römischen Kaiser.
Als Karl der Große das römische Kaiserreich erneuerte, übernahm er dieses Symbol kaiserlicher Macht.
Die späteren deutschen Herrscher waren zumeist gleichzeitig deutsche Könige und römische Kaiser. Als deutscher König führte der Herrscher den einköpfigen, als römischer Kaiser den doppelköpfigen Adler.
Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 ging der Doppeladler auf die österreichische Monarchie über.
Der einköpfige Alder wurde zum Staatswappen des 1871 gegründeten Deutschen Reiches, 1919 – schon in der heutigen Form – auch von der Weimarer Republik übernommen.
1950 bestimmte Bundespräsident Heuss den Adler als Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland.
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