Bei der Bundestagswahl müssen die Wählerinnen und Wähler zwei Kreuzchen auf dem Stimmzettel machen. Eines für die „Erststimme" und eines für die „Zweitstimme". |
Quelle: www.kuppelgucker.de |
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Begriffserklärungen
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Zweitstimme |
Bei der Bundestagswahl müssen die Wählerinnen und Wähler zwei Kreuzchen auf dem Stimmzettel machen. Eines für die „Erststimme" und eines für die „Zweitstimme". |
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