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Der Abbau der Steinkohle muss den Lagerstätte folgen. Das bedeutet: Wenn die Kohlenvorräte an einer Stelle abgebaut sind, muss der Abbau an anderer Stelle fortgesetzt werden. Dies kann unmittelbar im Anschluss erfolgen, weiter weg oder in einem anderen, in der Regel tiefer liegenden Flöz. Hierzu sind zunächst entsprechende Bogenuntersuchungen (geologische Untersuchungen) notwendig. Zur genaueren Erkundung werden Bohrungen niedergebracht. Die Qualität der Kohle lässt sich anhand der gewonnenen Bohrkerne ermitteln. Aufgrund der nun bekannten Lagerstättenstruktur werden die neuen Abbaufelder und die erforderlichen Streckennetze entworfen. Zur Auswahl der nächsten Abbaubetriebe werden die verschiedenen Möglichkeiten genau geprüft. Dabei werden Untersuchungen vorgenommen, zum Beispiel wie der Abbaubetrieb erreicht werden kann (durch dem Vortrieb neuer Strecken oder den Aufschluss einer neuen Sohle), welche zusätzlichen Einrichtungen (z.B. neuer Wetterschacht) oder Erweiterungen (z.B. Tieferteufen eines Schachtes, Streckenquerschnitt erweitern) nötig sind. Sämtliche bergbaulichen Aktivitäten und Bauten müssen in umfangreichen Verfahren genehmigt werden. |
Quelle: Steinkohlenbergbau in Deutschland; Herausgeber: Gesamtverband des deutschen Steinkohlenbergbaus Unsere Steinkohle – Woher sie kommt – Was sie bedeutet; Herausgeber: Gesamtverband des deutschen Steinkohlenbergbaus Die beiden oben genannten Broschüren zum Thema „Steinkohlenbergbau“ sind erhältlich beim Gesamtverband des deutschen Steinkohlenbergbaus Rellinghauser Str. 1 45128 Essen www.gvst.de |