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Tierversuche in der Kosmetik

Abb Die Vielzahl kosmetischer Produkte ist unüberschaubar: Tausende von Shampoos mit unterschiedlichen Düften, Pflegesubstanzen oder für verschiedene Haarfarben, Tausende von Hautcremes mit unterschiedlichen Schutzeffekten gegen Umwelteinflüsse oder mit Antifaltenwirkstoffen, oder Tausende von Lippenstiften in modischen Farbnuancen, mit Glanz- und Glimmereffekten oder in diversen Geschmacksrichtungen. Es besteht daher eigentlich keine Notwendigkeit immer neue kosmetische Mittel auf den Markt zu bringen. Darüber hinaus gibt es bereits über 8.000 bekannte und altbewährte Inhaltsstoffe. Mit dieser Fülle von Substanzen ließen sich auch weiterhin innovative und sichere kosmetische Mittel auf den Markt bringen.

Aus der Sicht des Deutschen Tierschutzbundes gibt es daher keine Rechtfertigung weiterhin Tiere zu quälen und zu töten, um ständig neue Kosmetika zu entwickeln. Tierversuche für Kosmetika müssen nach Meinung des Vereins konsequent und umfassend verboten werden. Dass es auch ohne immer neues Tierleid geht, zeigt die Kosmetik-Positivliste des Deutschen Tierschutzbundes. Die darin aufgeführten Hersteller führen keine Tierversuche durch und verwenden nur Inhaltsstoffe, die seit 1979 nicht mehr im Tierversuch getestet wurden.

 

In Deutschland hatte der Jahrzehnte lange Kampf des Deutschen Tierschutzbundes bereits erste Erfolge: Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet Tierversuche für die Entwicklung von Kosmetika seit 1998. Doch leider ist dieses Verbot lückenhaft. Tierversuche können zur Prüfung von Rohstoffen uneingeschränkt durchgeführt werden, wenn diese nicht nur in Kosmetika, sondern auch in anderen Produkten verwendet werden. Es gibt jedoch kaum eine Substanz, die nur für den kosmetischen Bereich entwickelt und zugelassen wird. Somit muss man davon ausgehen, dass auch zukünftig neu entwickelte Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten im Tierversuch getestet wurden. Darüber hinaus können grundsätzlich deutsche Kosmetikfirmen ohne weitere Konsequenzen Tierversuche im Ausland durchführen lassen. Außerdem werden auch weiterhin Produkte, die außerhalb Deutschlands in Tierversuchen getestet wurden, ohne Einschränkung auf dem deutschen Markt verkauft.

Innerhalb der EU war im September 2004 der erste kleine Teilerfolg zu verzeichnen.Tierversuche für die Prüfung fertiger kosmetischer Mittel wurden verboten. Tierversuche für neue Inhaltsstoffe sind jedoch weiterhin bis 2009 erlaubt. Auch Kosmetika, die außerhalb der EU in Tierversuchen getestet werden, können hier bis 2009 bzw. 2013 uneingeschränkt verkauft werden.

 

Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V., www.tierschutzbund.de, 2007

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