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Zoo

Bei der Haltung von Tieren in zoologischen Einrichtungen mussgewährleistet sein, dass die Tiere frei von Schmerz, Leiden und Schaden gehalten werden. Der künstlich geschaffene Lebensraum muss daher hinsichtlich seiner Größe, des Klimas und der Struktur so gestaltet sein, dass die Tiere ihren artgemäßen Bedürfnissen nachkommen und ihr Sozialverhalten ausleben können. Zudem sollten - auch aus Artenschutzgründen - keine Tiere der Natur entnommen werden. Wo diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden können, sollte auf die Haltung der Tierart in Zoologischen Gärten verzichtet werden.

Traditionell werden in Zoos exotische Tiere mit großem Schauwert gehalten, wie Elefanten, Giraffen, Löwen oder Eisbären, deren artgerechte Unterbringung häufig nicht möglich ist. Die Probleme hierbei liegen in den sehr speziellen Ansprüchen der Tiere an Klima, Futter oder in der Gehegeeinrichtung.

Weitere Probleme entstehen, wenn aus Platzgründen, aufgrund fehlender Finanzen oder nach dem Tod des Sozialpartners Tiere, die in der Natur in größeren Sozialverbänden leben (z.B. Affen), allein gehalten werden.

 

Verhaltensstörungen sind ein deutliches Zeichen dafür, dass Tiere nicht artgerecht gehalten werden und leiden. Fast jeder Zoobesucher hat schon Großkatzen beobachtet, die über eine längere Zeit in ihrem Käfig permanent eine enge Acht laufen, Bären, die in ihrem Gehege fortlaufend die gleichen Runden drehen oder Elefanten, die pausenlos mit dem Rüssel hin- und herschaukeln. Ethologen bezeichnen diese sich ständig gleichförmig wiederholenden Verhaltensweisen oder Lautäußerungen als Stereotypie.

 
Wesentliche Grundlage der Zootierhaltung ist das „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ aus dem Jahr 1996. Die dort vorgeschlagenen Haltungsanforderungen sind beschämend gering und widersprechen sowohl den Regelungen des Tierschutzgesetzes als auch der EU-Zoorichtlinie. So muss bspw. ein Außengehege für Löwen und Tiger (je Paar und Junge) derzeit lediglich 30 qm groß sein.

Auch die Einstellung der Zoos ist aus Sicht des Tierschutzes kritisch zu hinterfragen. So gibt es seit Jahren eine Diskussion unter Zoodirektoren, „überzählige“ Jungtiere einschläfern zu dürfen, wenn diese nicht in das Zuchtkonzept passen und auch nicht anderweitig vermittelt werden können. So wird darüber diskutiert, auch völlig gesunde Tiere zu töten, zum Beispiel wenn sie bei der Geburt das „falsche“ Geschlecht haben. Dies wäre nicht nur ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, es ist auch aus ethischen Gründen völlig inakzeptabel.

Dass es auch Positives zu berichten gibt, zeigt der Tierpark im nordrhein-westfälischen Anholt. Hier beschränkt man sich bewusst auf die Haltung von überwiegend heimischen Wildtieren, die in entsprechend großen Sozialverbänden auf weiträumigen Flächen leben können. Dies war mithin ein Grund, dass der Deutsche Tierschutzbund in Kooperation mit der Tierparkleitung und der International Bear Federation dort eine Auffangstation für in Not geratene Braun- und Kragenbären errichteten konnten: den Anholter Bärenwald.

 

Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V., www.tierschutzbund.de, 2007

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