Mandat bedeutet „Auftrag“. Das heißt, dass die Abgeordneten von den Bürgern durch die Wahl in den Bundestag ein Mandat bekommen haben, sich um die Interessen des Volkes zu kümmern. Abgeordnete die das nicht machen werden bei der nächsten Wahl meistens nicht mehr gewählt. Ihnen wird auf diese Weise das Mandat entzogen. |