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Gesetzentwurf

Als Gesetzentwurf bezeichnet man die Idee für ein neues Gesetz. Die Idee wird ganz genau aufgeschrieben und den Abgeordneten im Bundestag vorgestellt.
So einen Gesetzentwurf darf die Bundesregierung, der Bundesrat oder eine Gruppe von Abgeordneten machen.
Der Gesetzentwurf wird im Bundestag genau geprüft und oft noch überarbeitet. Ob das Gesetz in Kraft treten, also für die Bürgerinnen und Bürger gelten soll, entscheiden die Abgeordneten durch eine Abstimmung im Plenarsaal.

Quelle: www.kuppelgucker.de

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