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Gesetzeskunde - Kann ein Angler überall und zu jeder Zeit angeln?

Was ist erforderlich, damit ein Angler in Nordrhein-Westfalen angeln darf?

- Abschluss der Fischerprüfung
- gültiger Fischereischein
- Fischereierlaubnisschein

Zum Schutze der Natur, insbesondere der Pflege von Flora und Fauna heimischer Gewässer, müssen Angler den Fischereischein erwerben, damit sie sich dieser Aufgabe aktiv widmen können. Mit dem Erwerb des Fischereischeins ist belegt, dass der Angler den Inhalt der Landesfischereiordnung kennt und bewusst danach handelt.

Nach Abschluss der vor der unteren Fischereibehörde abgelegten Fischerprüfung kann der Angler den Fischereischein bei der Gemeinde beantragen. Er kann auf ein Jahr oder als Fünf-Jahres-Fischereischein erteilt werden. Der Fischereischein ist Voraussetzung zur Erteilung der Fischereierlaubnis.

Fischereierlaubnisscheine werden vom Fischereiberechtigten, dem Eigentümer des Gewässers oder von dem Fischereiverpächter ausgestellt.

Was hat ein Angler zu beachten, sobald er alle gültigen Papiere besitzt?

Zum Angeln an fremden Gewässern sind der Fischereischein und der Erlaubnisschein als gesetzlich vorgeschriebene Ausweispapiere mitzuführen.

Der Angler darf nur das Gebiet beangeln, für das ihm die Erlaubnis erteilt worden ist. Ferner muss er die Schonzeiten und die Mindestmaße beachten.

Was sind Schonzeiten?

Schonzeiten sind dazu da, um den Fischbestand zu hegen, damit ein ungestörtes Ablaichen möglich ist.

Damit Fischarten erhalten bleiben, müssen zum Fang freigegebene Fische mindestens einmal in ihrem Leben laichen können.

Daher wurden vom Gesetzgeber sogenannte Mindestmaße festgelegt, die allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können, da Fischereirecht zum Landesrecht zählt.

Was ist ein Mindestmaß?

Ein Mindestmaß ist eine festgelegte Größe, die ein Fisch mindestens haben muss, damit er gefangen werden darf. Dies bedeutet, dass Fische die kleiner als das Mindestmaß sind, nicht geangelt werden dürfen. Sollte ein untermaßiger Fisch am Haken sein, muss er schonend wieder vom Haken gelöst und wieder ins Wasser zurückgesetzt werden.

Welches Zubehör muss ein Angler pflichtgemäß bei sich haben?

- Unterfangkescher
- Maßband
- Hakenlöser
- Betäuber
- Messer

Welche Fangmittel sind verboten?

Um Fische zu fangen, sind folgende Fangmittel verboten:
- künstliches Licht
- explodierende, betäubende und giftige Stoffe

Dürfen Kinder angeln?

Kinder, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet.

Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines (§ 32 LFischG NRW).

Anmerkung:

Beim Fischereirecht handelt es sich um Landesrecht, d. h., dass es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen geben kann.

Quelle:
Heike Kositzki

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