Beispiel: Du gehst mit einem Euro zum Eisverkäufer und kaufst dir zwei Kugeln Eis. Danach gehst du zu deiner Mutter, die vor der Eisdiele mit einer Freundin spricht. Deiner Mutter gefällt es ganz und gar nicht, dass du ein Eis gekauft hast. Sie geht deshalb mit der Eistüte zurück zum Verkäufer und will das Geld zurück haben. Sie sagt: "Meine Tochter ist erst 7 Jahre alt und darf alleine noch gar kein Eis kaufen":
Da lacht der Eisverkäufer und antwortet: "Deine kleine Tocher ist mit 7 Jahren beschränkt geschäftsfähig und sie darf sich alles kaufen, was sie mit ihrem Taschengeld bezahlen kann. Und den Euro hat sie aus ihrer Tasche gezogen."
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Wer hat Recht?
Es gilt:
1. 7-Jährige sind beschränkt geschäftsfähig; das bedeutet, dass sie Gegenstände kaufen können, die der Höhe des Taschengeldes entsprechen, das normalerweise ein Kind mit sieben Jahren bekommt. Bei größeren Einkäufen brauchen Kinder die schriftliche Erlaubnis der Eltern.
2. Ab dem Alter von 7 Jahren bist du auch verantwortlich für das was du machst. Du bist also auch haftbar, wenn du einen Schaden anrichtest. Dies betrifft aber nur Schäden, wenn du etwas Unerlaubtes machst. Die Gesetze sprechen hier von einer bedingten Schadenshaftung im Rahmen einer bedingten Deliktfähigkeit.
Wenn du einen großen Schaden anrichtest, muss dieser meistens von den Eltern bezahlt werden. Es gibt dafür aber eine Haftpflichtversicherung, die deine Eltern für die ganze Familie unbedingt haben müssen. Sonst kann ein Schaden schnell für die ganze Familie zu einer Katastrophe werden. Nicht jede Versicherung ist wichtig, aber ohne eine Haftpflichtversicherung ist das Risiko schnell arm zu werden groß. Übrigens: Wenn du einen Hund hast sollte für diesen auch unbedingt eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Denn: Auch ein Hund haftet für die Schäden, die er anrichtet!
Frage also deine Eltern ob sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
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