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19. September 2009: EON hat Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht

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Die Juristen des Energiekonzerns haben beim Bundesverwaltungsgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht.


Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte Anfang des Monats September 2009 den Bebauungsplan für das geplante E.ON-Kraftwerk in Datteln aufgehoben. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.


Die Baustelle des Kraftwerks darf inzwischen niemand mehr betreten, der hier nicht arbeitet.

 

 

Quelle:
Foto: Copyright © 2009 Medienwerkstatt Mühlacker (MF)

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