Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bestätigte am 24.09.2009 in einem Eilverfahren den Baustopp und dehnte ihn auf eine weitere Teilgenehmigung aus. Daher darf EON zwei wichtige Teilgenehmigungen für das Kraftwerk zurzeit nicht weiter ausnutzen. Entsprechende Eilanträge des Unternehmens EON hat das Gericht zurückgewiesen. Die nähere Begründung diese Entscheidung soll in der nächsten Woche erfolgen. Die Beschlüsse des OVG sind unanfechtbar. |
Derzeit kann EON unter anderem bei der Bahnanbindung des Kraftwerks, mit der erst vor kurzem begonnen wurde, nicht weiter bauen, auch die Bauten am Kesselhaus und an den Kohle- und Ammoniaklagern ruhen weiter. Mit dem Urteil des Gerichts ist der städtische Bebauungsplan ist aufgehoben. Um einen neuen Bebauungsplan aufzustellen, damit das Kraftwerk weiter gebaut werden könnte, müsste in Datteln eine Mehrheit des Rates zustimmen. Die künftige Ratsmehrheit (nach der Landtagswahl) steht dem Weiterbau des Kraftwerks aber skeptisch gegenüber. |
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