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Verkehrsübungsplatz

Auf einem Verkehrsübungsplatz können Fahranfänger, die den Führerschein machen möchten, zusätzlich zum Fahrschulunterricht das Fahren mit einem Auto üben.

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Geübt werden vor allem das Anfahren, das Einparken, das Rückwärtsfahren und das Anfahren am Berg.
Außerdem bekommt der Fahranfänger ein Gefühl für das Autofahren.

Die Gebühren sind recht gering, 6 bis 8 Euro pro Stunde (Stand 2010).

 

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Die Fahranfänger müssen mindestens 16 ½ Jahre alt und bei einer Fahrschule angemeldet sein.
Die Begleitperson muss eine gültige Fahrerlaubnis haben.
Das Auto muss versichert und verkehrssicher sein.

 

 

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Auf einem Verkehrsübungsplatz gilt die normale Straßenverkehrsordnung.
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt in der Regel 30 km/h.

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Quelle: Fotos: Medienwerkstatt Mühlacker (MH)

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