Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Er regelt die Nutzung der Antarktis ausschließlich zu friedlichen Zwecken. Gleichzeitig untersagt er die Einrichtung "jeglicher Maßnahmen mit militärischem Charakter" und verbietet alle Atomwaffenexplosionen sowie die Entsorgung radioaktiven Mülls. Statt dessen erlaubt der Vertrag die Nutzung der Antarktis zur internationalen Kooperation für wissenschaftliche Forschung zum Fortschritt und zur Weiterentwicklung der Menschheit. Der Vertrag erlaubt die Luftbeobachtung zu jeder Zeit in jedem Gebiet der Antarktis. Die Beobachter haben jederzeit freien Zutritt zu allen Gebieten und Einrichtungen in der Antarktis. Die Bestimmungen diese Vertrages gelten in dem Gebiet südlich des 60. Breitengrades. Sie beschränken in keiner Weise die Rechte auf hoher See innerhalb dieses Gebietes. (LL) |
Quelle: Mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung von: IPPNW Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. Redaktion IPPNW-Forum und Internet Körtestr. 10 10967 Berlin Tel. 030 / 69 80 74 - 0 Fax 030 / 69 38 166 http://www.ippnw.de |