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Bundesversammlung

Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt (Art. 54). Einmalige Wiederwahl ist zulässig.

Diese Wahl ist die einzige Aufgabe der Bundesversammlung.

Sie wird gebildet aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Delegierten, die von den Landesparlamenten entsprechend der Fraktionsstärke entsandt werden. Zumeist sind es Landtagsabgeordnete, zum Teil auch Kommunalpolitiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.

 

 

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