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Bundesrat - Mitglieder

Abb Die 16 Bundesländer entsenden zwischen drei und sechs Mitglieder in den Bundesrat und haben ebenso viele Stimmen.

Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, mit mehr als sechs Millionen fünf und mit mehr als sieben Millionen sechs Stimmen (Art. 51 GG).

Bundesratsmitglieder sind die Regierungschefs, die Minister für Bundesangelegenheiten und weitere Fachminister. Die Stimmen eines Landes werden geschlossen abgegeben.

Jede Landesregierung legt ihr Stimmverhalten fest.


 

 

Quelle:
Foto:www.motivschmiede.de
Text mit freundlicher Genehmigung von Horst Pötzsch, Autor des Buches "Die Deutsche Demokratie"

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