Nachdem die Entscheidung gefallen war, hat das Bundesverwaltungsgericht diese Sitzverlegung als neue Herausforderung mit hoher Symbolkraft gesehen.
Es waren gerade Mut und Standhaftigkeit der Bürger der Stadt Leipzig, die 1989 maßgeblich dazu beigetragen hatten, dass eine demokratische und zugleich friedliche Revolution auf deutschem Boden erfolgreich war.
Deshalb ist es gut begründet, dass sich der Rechtsstaat, dessen Schlussstein nach einem Wort von Gustav Radbruch die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist, gerade in dieser Stadt ausdrucksstark darstellt.
Das Gericht hat demgemäß darauf gedrungen, dass die für die Sitzverlagerung erforderliche gesetzliche Regelung möglichst bald erlassen werde und auch die beiden in München angesiedelten Wehrdienstsenate des Gerichts einschließen sollte.
Durch Gesetz vom 28. November 1997 erging eine entsprechende Regelung. Den Tag des Sitzwechsels des Bundesverwaltungsgerichts nach Leipzig legte die Bundesministerin der Justiz durch Rechtsverordnung vom 24. Juni 2002 auf den 26. August 2002 fest.
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