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Jedes Kind darf den Glauben an einen Gott bekennen (Artikel 14)

Artikel 13 besagt, dass du sagen kannst, was du denkst. Dieser Artikel geht noch etwas weiter.

Du hast das Recht zu denken, was du denkst, aber auch an den Gott zu glauben, an den du glauben möchtest.

Es gibt Menschen, die glauben an Allah, andere an Buddha, wieder andere an Jesus Christus oder an den Messias.

Manche Menschen glauben an keinen Gott.

Niemand kann dir verbieten, so zu beten, wie du es zu Hause gelernt hast, oder jene Messe zu besuchen, in die du mit deinen Eltern gehst.

Mit vierzehn Jahren kannst du entscheiden, zu welchem Glauben du dich bekennen willst.

Sich zu einem Glauben zu bekennen nennt man Religionsfreiheit.

Die Regierungen achten das Recht deiner Eltern, dich bei der Ausübung deines Glaubens zu begleiten und zu verstehen.

Zu glauben, denken und sagen, was du möchtest, kann nur dann eingeschränkt werden, wenn andere sehr darunter leiden.

Quelle:
Mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung von: http://www.unicef.de

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