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Bremen - Rathaus und Roland

UNESCO-Welterbestätte seit 2004

Das Rathaus und der Roland auf dem Marktplatz zu Bremen sind gemeinsam im Juli 2004 in die Welterbeliste aufgenommen worden.

Die UNESCO würdigt damit diese beiden Bauwerke als ein „einzigartiges Zeugnis" für die Entwicklung von bürgerlicher Selbstbestimmung und Marktrechten, wie diese sich im Laufe von Jahrhunderten in Europa herausformten.

Das viel besuchte Bremer Rathaus wurde in den Jahren 1405 - 1408 erbaut.

Es ist das einzige europäische Rathaus des Spätmittelalters, das nie zerstört wurde.

Seit seiner Errichtung wurde das Rathaus regelmäßig instand gesetzt und gewartet - eine Voraussetzung dafür, als Welterbe anerkannt zu werden.


Abb


Das UNESCO-Komitee würdigt mit seiner Entscheidung darüber hinaus auch die Ursprünglichkeit des Gebäudes.

Dem Bremer Rathaus wird bescheinigt, dass es vom ersten gotischen Bau - einem so genannten Saalgeschossbau - Anfang des 15. Jahrhunderts über die umfangreiche Restaurierung zwei Jahrhunderte später bis hin zum Anbau des neuen Rathauses zu Beginn des 20. Jahrhunderts seine Ursprünglichkeit bewahrt hat.

Zahlreiche deutsche Rathäuser wurden während des 2. Weltkrieges zerstört, an vielen wurden Änderungen vorgenommen.

Das Bremer Gebäude jedoch ist in seinem ursprünglichen Zustand vollständig erhalten geblieben.

Bis heute bewahrt blieb auch die Funktion der beiden übereinander liegenden Rathaushallen. Die obere Etage für repräsentative Zwecke, die untere für die Nutzung durch das „Marktvolk", heute für alle Bürger.

So kam die Bevölkerung in Kontakt mit den Regierenden - was bis heute so ist. Ein weiterer Grund, das Rathaus als Welterbe einzustufen

Die besondere Bedeutung des Bremer Rathauses liegt für die UNESCO auch in seinem künstlerischen und stilistischen Wert: Heute präsentiert es sich mit seiner Hauptfassade im Stil der Weser-Renaissance und gilt als äußerst repräsentatives Beispiel dieses Stils.

Die mittelalterlichen Eigenschaften des Baus - beispielsweise die symbolbehafteten Sandsteinfiguren - verblieben an ihrem ursprünglichen Platz.

Hervorzuheben ist zudem, dass das Bremer Rathaus auch europaweite Entwicklungen am Ende des 16. und zu Beginn des 17. Jahrhunderts widerspiegelt.

Das Bremer Rathaus wurde speziell für die Nutzung durch den Rat der Stadt gebaut.

Der Rathausbau seinerzeit stellte ein gewachsenes Selbstbewusstsein des städtischen Rates und des bürgerlichen Machtanspruchs dar.

Der steinerne Bremer Roland, im Jahre 1404 errichtet, ist mit seinen 5,5 Metern eine der ältesten und prächtigsten Rolandstatuen, die einst als Symbol für Freiheit und Marktrecht auf Marktplätzen in Mitteleuropa errichtet wurden.

Sie nimmt Bezug auf eine historische Persönlichkeit, nämlich einen Paladin (Begleiter) von Kaiser Karl dem Großen.

Der Roland in Bremen soll deutlich machen: Der Kaiser ist Gründer der Stadt, er hat ihr Rechte und Privilegien verliehen.

Roland und Rathaus in Bremen sind Welterbe der Menschheit, weil sie als außergewöhnliches Zeugnis für bürgerliche Autonomie und Souveränität stehen, wie sie im Laufe von Jahrhunderten in Europa entstanden.

Und sie stellen in ihrer Symbolik bis heute den eigenständigen Status des Stadtstaates Bremen dar.

Quelle:
Mit freundlicher Genehmigung von: www.unesco-welterbe.de/
Foto: © Bremen Marketing GmbH

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