Über das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
■ Die Tat wurde in Schulen, Jugendheimen, Kasernen oder ähnlichen Einrichtungen begangen. ■ Die Tat könnte Jugendlichen und Heranwachsenden Anlass zur Nachahmung geben. Bei Konsumenten und Abhängigen von illegalen Drogen kann zugunsten einer Therapie von Strafverfolgung oder Bestrafung abgesehen werden. |
BeschaffungskriminalitätManche Rauschgifte sind teuer. Rauschgiftabhängige können kaum ihren steigenden Bedarf dauerhaft mit eigenen Mitteln finanzieren. Sobald eigene Geldquellen aufgebraucht sind, müssen neue erschlossen werden: Sie leihen sich Geld, verkaufen ihre Wertsachen oder bestehlen ihre Familien, Freunde oder Arbeitskollegen. Der oft folgende Bruch mit dem Elternhaus, dem Freundeskreis oder der Verlust des Arbeitsplatzes kann das Abgleiten in die Kriminalität beschleunigen. Wenn Heroinabhängige pro Tag etwa fünfzig Euro oder mehr nur für die Drogen benötigen, können sie diese Beträge meist nur durch Diebstahl, Raub oder Prostitution aufbringen. Oft werden sie zur Finanzierung ihrer Sucht selbst Rauschgifthändler (Dealer), die ständig neue Konsumenten suchen und so Jugendliche – auch ihre eigenen Freunde – gefährden.
|
|
|
Quelle: Mit freundlicher Genehmigung und Unterstützung von: Internet: www.polizei-beratung.de Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes Zentrale Geschäftsstelle Landeskriminalamt Baden-Württemberg Taubenheimstraße 85 70372 Stuttgart Telefon: (0711) 5401-2062 Telefax: (0711) 2268000 E-Mail: info@polizei-beratung.de Text und Foto aus der Broschüre zum Thema Vorbeugung gegen Drogen: „Sehn-Sucht“ Herausgeber: Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, Zentrale Geschäftsstelle, Taubenheimstraße 85, 70372 Stuttgart, info@polizei-beratung.de Download der Broschüre unter: http://www.polizei.propk.de/mediathek/kommunikationsmittel/broschueren/index/content_socket/broschueren/display/5/ |