Immer mehr Menschen nutzen weltweit die Möglichkeit, bargeldlos zu bezahlen.
Die starke Verbreitung und die hohe Akzeptanz des „Plastikgeldes" üben aber auch auf potentielle Straftäter eine große Anziehungskraft aus: Mit entsprechendem Know-how und modernster Technik sind diese Straftäter in der Lage, Magnetstreifen von Karten zu kopieren.
Bewahre deshalb neben der eigentlichen Karte auch deine Kreditkartenbelege sorgfältig auf. Nur so kannst du jederzeit Rechnungen oder Abbuchungen von deinem Konto genau nachvollziehen.
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Tipps deiner Polizei
• Stelle sicher, dass du nach dem Bezahlen stets deine eigene Kreditkarte zurückerhältst. Bestehe darauf, dass verschriebene Kreditkartenbelege, unter Umständen auch das Kohlepapier, sofort ungültig gemacht werden.
• Gebe deine PIN niemals an Dritte weiter! Weder Geldinstitute oder Kreditkartenunternehmen noch Amtspersonen (z. B. Polizeibeamte) werden legal nach deiner PIN (oder auch nach Kreditkartendaten, eMail-Kennungen, TAN o. ä.) fragen.
• Lerne am besten deine PIN auswendig und vernichte dann den PIN-Brief.
• Notiere niemals die PIN! Vermerke diese nie z. B. im Adressbuch als Telefonnummer getarnt.
• Achte darauf, dass bei der Eingabe der PIN am Geldautomaten oder im Handel niemand den Vorgang beobachten kann. Bitte aufdringliche Personen oder angebliche Helfer höflich aber bestimmt, auf Distanz zu bleiben.
• Verdecke deine PIN-Eingabe, indem du die Hand oder deine Geldbörse als Sichtschutz dicht über die Tastatur hältst.
• Befolge keine Hinweiszettel, die zur mehrmaligen Eingabe der PIN auffordern. Täter versuchen alles, um an deine PIN zu kommen.
• Achte vor der Abhebung auch auf die äußere Beschaffenheit des Geldautomaten. Von Tätern wurden hier sogar schon kleine Kameras installiert.
• Melde auffällige Veränderungen an Geldautomaten (z. B. am Karteneinzugsschacht) sofort der Polizei.
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Denke daran:
Lasse bei Verlust Ihrer Zahlungs- und Kreditkarten umgehend deine Karte durch die Polizei, dein Kreditinstitut, den zentralen Sperrannahmedienst oder deine Kreditkartenorganisation sperren.
Dies gilt auch für den Fall, dass die Karte aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom Geldautomaten einbehalten wurde. Die EC-Karte ist nach der Verlustmeldung bis zum Verfallsdatum der Karte gesperrt.
Melde im Fall eines Missbrauchs die entsprechenden Buchungen sofort beim Karten ausgebenden Institut. Erstatte zudem sofort Anzeige bei der Polizei, wenn die missbräuchliche Benutzung deiner entwendeten Scheck- oder Kreditkarte bekannt wird. Dabei gilt: Je schneller, desto besser!
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