Volkssouveränität Gewaltenteilung Chancengleichheit für Parteien Mehrparteiensystem Gesetzmäßigkeit Unabhängigkeit der Gerichte Verantwortlichkeit der Regierung Recht auf Opposition Bei zielgerichteten Aktivitäten gegen den Kernbestand unserer Verfassung spricht man von Extremismus. Während radikale Bestrebungen die obersten Wertprinzipien der Verfassung (FdGO) und die durch sie definierten Grenzen (jedenfalls noch) anerkennen, sind extremistische, also verfassungsfeindliche Bestrebungen ausdrücklich gegen die FdGO gerichtet. Parteien oder Organisationen, die durch ihre Ziele oder durch das Verhalten ihrer Anhänger die FdGO beeinträchtigen, beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden wollen, werden als verfassungswidrig bezeichnet. Sie können verboten werden. |
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