Dem Gesetz nach ist jede mit Forstpflanzen (= Baumarten, die befähigt sind, über mehrere Generationen eine Fläche zu besiedeln) bewachsene Fläche Wald.
Von der Größe her muss sich ein "Waldinnenklima" bilden können.
So sind drei Bäume, die nebeneinander stehen, noch kein Wald. Im Unterschied zum Park, bei dem die Bäume eher gartengestalterischen Aspekten dienen, dient der Wald als Lebensraum für die Tiere und Pflanzen und erfüllt wichtige Nutz-, Schutz- und Erholungsaufgaben.
Unter „Wald“ versteht man daher eine Landschaft, die dicht mit Bäumen bewachsen ist und über eine eigene Tier- und Pflanzenwelt verfügt.
Den natürlich gewachsenen Wald, der sich ohne das Eingreifen des Menschen entwickelt, bezeichnet man als „Urwald“. Den vom Menschen angelegten und planmäßig genutzten Wald nennt man „Wirtschaftswald" oder „Forst“.
Hinzu kommt die Unterscheidung zwischen Laubwald, Nadelwald und Mischwald.
Zu den wichtigsten Waldbäumen in Deutschland gehören: Kiefer, Fichte, Tanne, Lärche, Rotbuche, Eiche, Birke und Erle.
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