Wer diese Regeln jeweils gesetzt hat, ist nicht so einfach zu sagen. Viele der Gesetze wurden nach und nach von den gewählten Parlamenten beschlossen, aber alle haben eines gemeinsam: Sie dürfen dem nicht wiedersprechen, was im ersten Gesetz der Bundesrepublik, dem Grundgesetz, steht, und sie müssen so zustande gekommen sein, wie es das Grundgesetz vorschreibt.
Das Grundgesetz ist unsere Verfassung und enthält die wichtigsten Spielregeln des Zusammenlebens der Menschen in Deutschland.
Es hält vor allem Regeln fest, die sich als notwendig erwiesen haben, damit die Menschen in Deutschland überwiegend friedlich miteinander auskommen. Alle Behörden, alle Gesetze, jede Bürgerin und jeder Bürger müssen sich an diese Spielregeln halten.
Gesetze müssen deshalb an diesen Spielregeln ausgerichtet sein. Es gibt sogar ein eigenes Gericht, das Bundesverfassungsgericht - das eigentlich Bundesgrundgesetzgericht heißen müsste -, das dafür zuständig ist, Gesetze daraufhin zu überprüfen, ob sie auch mit dem Grundgesetz übereinstimmen.
Da Menschen eigentlich schon immer zusammengelebt haben, hat man mit den Regeln im Grundgesetz jede Menge Erfahrung. Das, was das Grundgesetz festlegt, ist das Ergebnis der zurückliegenden Geschichte, und sicher werden auch die Erfahrungen mit dem Grundgesetz irgendwann zu einem neuen Gesetz führen.
Vielleicht werden wir bald eine europäische Verfassung haben, daran wird schon heute gearbeitet. Für die zukünftige Geschichte sozusagen. Das heißt, dass das Grundgesetz nicht für immer und ewig, aber für den Moment das Beste ist, was wir kennen.
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