Die Reformation lehnte ein spezielles Totengedenken mit Hinweis auf das Matthäusevangelium 8, 22 ("Lass die Toten ihre Toten begraben") zunächst ab und übernahm nicht die Tradition des katholischen Allerseelentages. Der Wunsch nach einem Tag des Gedenkens blieb jedoch, und so wurde schon bald der letzte Sonntag des Kirchenjahres, der "Tag des jüngsten Gerichts" und katholische "Christkönigsonntag" diesem Gedenken geöffnet, zuerst im Jahre 1540 in der Brandenburger Kirchenordnung´und 1556 auch in Waldeck. Aber erst König Friedrich Wilhelm III. von Preußen ordnete 1816 an, den letzten Sonntag des Kirchenjahres - zunächst als Gedenktag der Freiheitskriege gegen Napoleon - zu begehen. Schnell wurde er dann zum allgemeinen Feiertag zur Erinnerung an alle Verstorbenen und von anderen evangelischen Landeskirchen übernommen als das evangelische Gegenstück zur Feier von Allerseelen. Dennoch blieben Vorbehalte, die lutherische Agende von 1954 nennt noch nicht den Begriff Totensonntag; im kirchlichen Sprachgebrauch wird der Tag als „Gedenktag der Entschlafenen" bezeichnet. So hat der letzte Sonntag des Kirchenjahres unterschiedliche Namen: · Totensonntag als Erinnerung an die erkennbare äußerste Grenze des menschlichen Lebens und Tag des Gedenkens · Ewigkeitssonntag als Trost in der Angst vor dem Sterben · Tag des jüngsten Gerichts als Erinnerung an das letzte Wort, das Gott über uns sprechen wird · Christkönigfest als Erinnerung an die Macht und die Herrlichkeit Jesu Christi · Letzter Sonntag des Kirchenjahres als Mahnung, dass der letzte Tag unseres Lebens kommen wird Am Totensonntag ist es üblich, die Friedhöfe zu besuchen und die Gräber zu schmücken. In den Gottesdiensten wird der im vergangenen Kirchenjahr Verstorbenen gedacht und auf die Auferstehung der Toten hingewiesen sowie um das Kommen Christi und des Reiches Gottes gebetet. |
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