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Berliner Republik

Abb Nach der Wiedervereinigung Deutschlands beschloss der Deutsche Bundestag am 20. Juni 1991 mit 337 zu 320 Stimmen, den Parlaments- und Regierungssitz von Bonn nach Berlin zu verlegen.

Der „Kernbereich der Regierungsfunktionen“ wurde in Berlin angesiedelt.

Am 31. Januar 1994 verlegte Bundespräsident Richard von Weizsäcker seinen Amtssitz nach Berlin. 1996 entschied sich auch der Bundesrat für einen Umzug nach Berlin.

Nach dem Um- und Neubau einer ganzen Reihe von Gebäuden für Regierung, Bundestag und Bundesrat wurde der Umzug im Sommer 1999 durchgeführt.

In Bonn verblieben sechs Bundesministerien. Im Gegenzug wurden dort mehrere Bundesbehörden angesiedelt.

Am 2. Mai 2001 wurden dem Bundeskanzler die Schlüssel für das neu errichtete Bundeskanzleramt am Spreebogen gegenüber dem Reichstag übergeben. Insgesamt hat der Regierungs- und Parlamentsumzug der Entwicklung der deutschen Hauptstadt starke Impulse verliehen.

 

 

Quelle:
Mit freundlicher Genehmigung: Auswärtiges Amt
www.auswaertiges-amt.de
Wenn die Informationen dieser Wissenskarte möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen,
können sie auf der Website des Auswärtigen Amtes abgerufen werden:
http://www.tatsachen-ueber-deutschland.de

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