Die zuständige Bezirksregierung Münster teilte am 19. Oktober 2009 mit, dass der Energiekonzern E.ON auf der Grundlage bestehender Teilgenehmigungen das Kraftwerksprojekt Datteln weiter vorantreiben darf. Als Begründung wurde angeführt, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster noch nicht rechtskräftig ist. |
Mit dieser Entscheidung hat die Bezirksregierung Münster einen weiteren Antrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zurückgewiesen. Damit kann der Bau im Rahmen der dritten Teilgenehmigung weiter vorangetrieben werden, und die Bauarbeiten am Kühlturm und am Kesselhaus werden fortgesetzt . Die von der fünften Teilgenehmigung betroffenen Kraftwerksteile dürfen noch winterfest gemacht werden. E.ON baut damit aber auch weiterhin auf eigenes Risiko. |
Quelle: Fotos: Copyright © 2009 Medienwerkstatt Mühlacker (MF) (Fotos aus Richtung Oer-Erkenschwick) |